
Federführend werden im Bereich des Juristischen Projektmanagements Vergabeverfahren (insb. nach VOF) konzipiert und durchgeführt.
Öffentliche Auftraggeber müssen bei der Vergabe frei-beruflicher Leistungen (insb. Ingenieur- und Architektur-leistungen) die Vorgaben der VOF beachten. Seit Vergabe-verfahren gerichtlich überprüfbar sind, ist es für Öffentlich Auftraggeber zunehmend wichtiger geworden, die einschlägigen Vorschriften nicht nur zu kennen, sondern auch korrekt anzuwenden. Neben dem tech-nischen und wirtschaftlichen Sachverstand benötigt der Auftraggeber vor allem rechtliche Expertise, um z.B. beurteilen zu können, welche Angebote er überhaupt in die Auswahl mit einbeziehen darf.
Die GPV bietet Öffentlichen Auftraggebern mit seinem interdisziplinären Team umfassende Unterstützung im Rahmen von VOF-Vergabeverfahren an.
Die Leistungen beinhalten i.d.R.:
- Entwurf der EU-Bekanntmachung,
- Vorschlag einer Matrix für die Bewertung der Teilnahmeanträge,
- Auswerten der Teilnahmeanträge,
- Entwurf der Verdingungsunterlagen,
- Beantworten von Bewerber und Bieteranfragen,
|

- Vorschlag einer Matrix für die Bewertung der
Angebote, Auswerten der Angebote,
- Vorbereitung, Begleitung und Protokollierung der Verhandlungsgespräche,
- Erstellen des Vergabevermerkes und Zusammen- stellen der Vergabeakte,
- Erstellen der Schreiben nach § 13 VgV,
- Entwerfen des Vertrages.
Schwerpunktmäßig hat die GPV für Öffentliche Auftrag- geber VOF-Vergabeverfahren in Bezug auf den Einkauf folgender Leistungen begleitet:
- Bauüberwachung (57 HOAI),
- SiGeKo
- Bauoberleitung (§ 55 LP 8 HOAI),
- Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 55 HOAI),
- Landschaftsplanung (z.B. § 49 a HOAI),
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 55 HOAI),
- Regionalmanagement,
- PPP Finanzierungsberatung,
- Projektsteuerung nach § 31 HOAI.
|