
Die GPV hat die Anforderungen des Marktes erkannt und ein Juristisches Projektmanagement installiert. Auf Wunsch erbringt die GPV die Aufgaben der Projektrechtsberatung (gemäß AHO).
Dies sind im Wesentlichen:
- Beratung zu Rechtsfragen der Projektorganisation,
- Beratung und Mitwirkung bei der Schaffung von Baurecht (Planfeststellungsverfahren),
- Vorbereitung und Verhandeln von Verträgen,
- Konzeption, Mitwirkung und Verhandlung von Planerverträgen,
- Planungsbegeleitende Rechtsberatung,
- Klärung von Fragen des Grunderwerbs,
- Beratung, Mitwirkung und Kontrolle bei der Abwicklung von Ingenieurverträgen (insb. auch Fragen der Rechnungsbegründung, HOAI),
- Beratung bei der Konzeption der Projektfinanzierung (z.B. Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz),
- Kontrolltätigkeiten (Revision),
- Schulungen für die Projektbeteiligten (insb. Nachtragsmanagement, Vergabemanagement, Gewährleistungsmanagement)
|
- Aufstellen von Leitfäden (z.B. Nachtragsmanagement),
- Mitwirkung und Kontrolle beim Führen des rechtsrelevanten Schriftverkehrs,
- Mitwirkung bei der Durchsetzung von Vertragspflichten,
- Konzeption, Begleitung und Kontrolle der Vergaben in der Ausführungsphase (nach VOB/A),
- Rechtliches Nachtragsmanagement (Prüfen und Bewerten von Nachträgen der ausführenden Unternehmen),
- Mitwirkung bei der rechtlichen Abnahme / Klärung von Abnahmevoraussetzung,
- Beratung bei Qualitätsabweichungen, auch Nachbesserungen / Selbstvornahmen / Minderungen,
- Beratung bei der Rechnungsprüfung,
- Mitwirken bei Anpassungsmaßnahmen infolge von Terminabweichungen,
- Rechtliche Beratung zum Behinderungsfolgenmanagement,
- Außergerichtliche Klärung offener Fragen.
|