Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die B 212n in den vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Ö“ (beson- derer naturschutzfachlicher Planungsauftrag) eingestuft.
Derzeit werden in Bremen und Niedersachsen die recht- lichen Grundlagen zur weiteren Planung der B 212n ge- schaffen.
Hierzu wird in Bremen die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) Bremen in der Fassung vom 31. Mai 2001 durchgeführt. Die FNP- Änderung ist notwendig, um für den bremischen Abschnitt der B 212n einen Netzschluss mit dem niedersächsischen Straßen- netz herbeizuführen.
Die Einleitung des FNP- Änderungsverfahrens erfolgte in Bremen im August 2007.